Seite drucken
Stadt Trossingen (Druckversion)

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die 10. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024. Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus Ihres Wohnorts bis spätestens 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

>> Formular und Merkblatt

Das Formular und Merkblatt kann auch bei der Stadtverwaltung Trossingen, Schultheiß-Koch-Platz 1, 78647 Trossingen im Bürgerbüro (Zi.Nr. 10), beim Wahlamt (Zi.Nr. 108) sowie den Gemeindeverwaltungen Gunningen und Durchhausen abgeholt werden.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU auf der Homepage des Bundesministerium des Inneren und der Heimat.

http://www.trossingen.de//buerger-stadt/kommunalpolitik/wahl-des-europaeischen-parlamentes-2024