Seite drucken
Stadt Trossingen (Druckversion)

Die Stadt Trossingen erfüllt die Aufgaben des Gutachterausschusses ab dem Jahr 2020 für insgesamt 21 Mitgliedsgemeinden („nördlicher Landkreis Tuttlingen“). Bei ihr ist auch die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses angesiedelt.

Allgemeines
Die Feststellung des Verkehrswertes eines bebauten oder unbebauten Grundstücks kann aus den verschiedensten Anlässen notwendig sein, beispielsweise weil das Grundstück verkauft werden soll oder weil es für eine Vermögensauseinandersetzung erforderlich ist.

Verkehrswert
Der Verkehrswert ist der Preis, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht (sogenannter "Wertermittlungsstichtag"), im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Der Verkehrswert ist im Baugesetzbuch definiert und maßgeblich für Grundstückswertermittlungen im städtebaulichen Bereich.
Vorgenommen werden Verkehrswertermittlungen für Grundstücke sowie für Rechte an Grundstücken von den bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüssen, freien Sachverständigen und anderen Stellen.

Kaufpreissammlung
Zur Ermittlung der wertbestimmenden Faktoren führt der Gutachterausschuss auch eine sogenannte Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält die Ergebnisse der Auswertung sämtlicher Kaufverträge und anderer Urkunden über Eigentumsübertragungen.

Bodenrichtwert
Die Kaufpreissammlung ist auch Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten. Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg alle zwei Jahre (jeweils auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres) flächendeckend zu ermitteln und in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung. (Quelle: https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Aufgaben+des+Gutachterausschussus-1709-leistung-0)

Die Mitgliedsgemeinden des „nördlichen Landkreises Tuttlingen“

  • Stadt Geisingen
  • Stadt Spaichingen
  • Gemeinde Aldingen
  • Gemeinde Balgheim
  • Gemeinde Böttingen
  • Gemeinde Bubsheim
  • Gemeinde Deilingen
  • Gemeinde Denkingen
  • Gemeinde Dürbheim
  • Gemeinde Durchhausen
  • Gemeinde Egesheim
  • Gemeinde Frittlingen
  • Gemeinde Gosheim
  • Gemeinde Gunningen
  • Gemeinde Hausen ob Verena
  • Gemeinde Königsheim
  • Gemeinde Mahlstetten
  • Gemeinde Reichenbach
  • Gemeinde Talheim
  • Gemeinde Wehingen
  • Stadt Trossingen
http://www.trossingen.de//leben-wohnen/bauen-entwicklung/gutachterausschuss