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Stadt Trossingen (Druckversion)

Informationen zum Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und Nutzung der Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet. Er wird als Satzung beschlossen und erlangt damit Rechtskraft. Die Bebauungspläne sind i. d. R. aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Durch zeichnerische und textliche Festsetzung wird z. B. geregelt, welche Art der Nutzung zulässig ist, welche bauliche Struktur und Bebauungsdichte ein Gebiet erhalten soll oder welche gestalterischen Vorgaben bei Baumaßnahmen zu berücksichtigen sind.

Die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes dienen der städtebaulichen Ordnung und sind für die Verwaltung wie auch für einzelne Bürger oder Investoren verbindlich. Auskünfte über die Zulässigkeit von Bauvorhaben erhalten Sie bei der Baurechtsbehörde.

Auskunft aus dem Bebauungsplan

Einsicht in die Bebauungspläne kann jeder nehmen, ein sogenanntes berechtigtes Interesse muss nicht nachgewiesen werden.

>> Hier finden Sie die rechtskräftigen Bebauungspläne im Bürger-GIS

Bürger-Geoinformationssystem

Das Bürger-Geoinformationssystem wird uns vom Landratsamt Tuttlingen zur Verfügung gestellt. Über das Bürger-Geoinformationssystem können Sie die jeweilig gültigen Bebauungspläne ansehen. Neben dem Originalplan und Textteil lässt sich in der Karte ein Rasterplan anzeigen. Ebenso können Flurstücke identifiziert werden.

Bitte beachten Sie, dass alle online zur Verfügung gestellten Daten ohne Gewähr erfolgen. Im Bürger-GIS sind derzeit auch lediglich alle rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungspläne enthalten, nicht jedoch geltende einfache Bebauungspläne, wie beispielweise Baulinienpläne. Rechtsverbindliche Auskünfte hierzu erteilt nach wie vor ausschließlich die Baurechtsbehörde.

ACHTUNG!
Fehler bei der digitalen Erfassung der Texte und Bilder sind nicht ausgeschlossen; Rechtsverbindlichkeiten haben nur die Originale, die Sie auf der Baurechtsbehörde einsehen können!  

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