Seite drucken
Stadt Trossingen (Druckversion)

Briefwahl

Die nachstehenden Hinweise zur Briefwahl im Allgemeinen gelten auch für die Briefwahl bei der Europa- und Kommunalwahl am 26.05.2019

Sofern Sie Ihr Wahllokal am Tag der Wahl nicht aufsuchen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme auch per Briefwahl abzugeben.

Die Unterlagen für eine Briefwahl stellt Ihnen die Stadtverwaltung zur Verfügung. Sie können Sie entweder persönlich auf dem Rathaus abholen oder mit der Wahlbenachrichtigung schriftlich anfordern.

Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie spätestens am 05.05.2019. Bitte schreiben Sie gut leserlich und möglichst in Druckschrift.

Wichtig: Vergessen Sie dabei Ihre Unterschrift nicht!

Frankieren Sie den Antrag bitte ausreichend und senden Sie diesen an:
Stadt Trossingen
Wahlamt
Schultheiß-Koch-Platz 1
78647 Trossingen

Die Briefwahlunterlagen können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Persönlich im Wahlamt (Großer Sitzungssaal, Zi.Nr. 214)
  • Per Fax unter 07425 25-150
  • Schriftlich, am einfachsten mit Ihrer Wahlbenachrichtigung
  • Per Telegramm
  • Per E-Mail unter stadt(@)trossingen.de
  • Per Internet (nur bis 23.05.2019, 12:00 Uhr möglich!)
 

Öffnungszeiten Briefwahllokal im Großen Sitzungssaal
(wie Öffnungszeiten Rathaus)

Montag          8.00-12.00 Uhr   und        14.00-16.00 Uhr
Dienstag        8.00-12.00 Uhr   und        14.00-16.00 Uhr
Mittwoch       8.00-12.00 Uhr
Donnerstag   8.00-12.00 Uhr   und        14.00-18.00 Uhr
Freitag           8.00-12.30 Uhr

Bei der Antragstellung per E-Mail müssen Sie Ihren Vornamen, Ihren  Nachnamen sowie Ihre Anschrift angegeben. Um missbräuchliche Antragstellungen zu verhindern und den Wahlberechtigten eindeutig identifizieren zu können, muss in Ihrem Antrag weiter die Nummer des Wahlbezirks, in dessen Wählerverzeichnis Sie als Wahlberechtigter eingetragen sind, Ihre Wählernummer sowie Ihr Geburtsdatum angegeben werden. Die Wahlbezirksnummer und die Wählernummer wird Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Werden E-Mail-Anträge unvollständig übermittelt und sind deshalb Rückfragen notwendig, so ist mit Verzögerungen bei der Versendung der Briefwahlunterlagen zur rechnen. Bei der Antragstellung per E-Mail werden die Daten vom Antragsteller freiwillig weitergegeben und grundsätzlich unverschlüsselt übermittelt. Briefwahlunterlagen dürfen leider nicht telefonisch beantragt werden.

Die Briefwahlunterlagen gehen Ihnen dann per Post zu, auf eigenen Wunsch hin auch an eine andere Adresse, falls Sie dies in Ihrem Antrag angeben. Wer persönlich in das Wahlamt kommt, kann auch sofort dort wählen.

Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl ist Freitag, 24. Mai 2019, 18:00 Uhr (Aus technischen Gründen ist die Beantragung der Briefwahl über das Internet nur bis zum 23.05.2019 12:00 Uhr möglich.) Ihr Wahlbrief mit Ihrem Stimmzettel muss spätestens Sonntag, 26.05.2019, 18:00 Uhr bei der angegebenen Adresse (Wahlamt) eingegangen sein.

Die Wahlhelfer in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen! Mit dem Wahlschein in Ihren Briefwahlunterlagen können Sie aber auch in jedem Wahllokal an der Urnenwahl teilnehmen.

Sofern Wahlberechtigte trotz Antrag keinen Wahlschein erhalten haben, können sie am Samstag vor der Wahl bis 12:00 Uhr einen Wahlschein anfordern. Bei plötzlicher Erkrankung von Wahlberechtigten können am Wahltag bis um 15:00 Uhr Wahlscheine ausgestellt werden.

Wahlscheine dürfen beim Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht auch durch Ehegatten, Familienangehörige oder sonstige Personen des Vertrauens beantragt werden. Aus zwingenden rechtlichen Vorgaben heraus ist es jedoch nicht möglich, den ausgestellten Wahlschein der bevollmächtigten Person auszuhändigen. Der  Wahlschein und die weiteren Wahlunterlagen werden dem Aussteller der Vollmacht per Post zugesandt.

Auf dem Wahlschein dürfen Sie die Unterschrift nicht vergessen, sonst wird der Wahlbrief bei der Auszählung nicht gewertet. Bitte senden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig ab, dass er spätestens am Wahltag beim vorgedruckten Empfänger eingegangen ist. Er wird von der Post innerhalb Deutschlands portofrei befördert. Wenn Sie spät dran sind und ganz sicher gehen wollen, sollten Sie ihn rechtzeitig persönlich in den Hausbriefkasten am Rathaus einwerfen.

http://www.trossingen.de//buerger-stadt/kommunalpolitik/wahlen/briefwahl