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Lebenssituationen

In den hier aufgelisteten Lebenssituationen wie "Geburt", "Heirat" oder "Studium" sind die wesentlichen Informationen zum Bereich Bürgerservice zusammengefasst. Entsprechendes gilt für Themenkomplexe wie "Bauen" oder "Umzug". Zu den jeweiligen Lebenslagen erhalten Sie auch Tipps und Checklisten - etwa dazu, was bei einer Unternehmensgründung üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist - sowie weiterführende Links zu anderen Internetangeboten.

 

Lebenslagen | Behinderung | 1. Grad der Behinderung | Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)

Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)

Als außergewöhnlich gehbehindert gelten Menschen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen insbesondere:

  • Querschnittsgelähmte
  • Doppel-Oberschenkelamputierte
  • Doppel-Unterschenkelamputierte
  • Personen, denen ein Bein im Hüftgelenk entfernt wurde
  • einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder die zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind

Hinweis: Mit dem Merkzeichen aG besteht nebeneinander Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und Anspruch auf Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung. Nach der Straßenverkehrsordnung werden Parkerleichterungen gewährt.

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