Lebenssituationen

In den hier aufgelisteten Lebenssituationen wie "Geburt", "Heirat" oder "Studium" sind die wesentlichen Informationen zum Bereich Bürgerservice zusammengefasst. Entsprechendes gilt für Themenkomplexe wie "Bauen" oder "Umzug". Zu den jeweiligen Lebenslagen erhalten Sie auch Tipps und Checklisten - etwa dazu, was bei einer Unternehmensgründung üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist - sowie weiterführende Links zu anderen Internetangeboten.

 

Lebenslagen | Erben und Vererben | 3. Erbfall | 3.4. Erbschein

3.4. Erbschein

Haben Sie sich entschlossen, Ihr Erbe anzutreten, werden Sie in vielen Fällen einen Nachweis für Ihr Erbrecht benötigen. Der Erbschein ist ein vom Notariat ausgestelltes Zeugnis, das die Person des Erben, den Umfang seines Erbrechts sowie die Anordnung einer Nacherbfolge oder einer Testamentsvollstreckung angibt.

Der Erbschein dient der Sicherheit im Rechtsverkehr. Grundsätzlich kann jeder davon ausgehen, dass er richtig und vollständig ist. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins schon ursprünglich nicht gegeben waren oder nachträglich entfallen sind, wird die Einziehung des Erbscheins angeordnet.

Kann der Erbschein nicht sofort eingezogen werden oder sind die Ausfertigungen des Erbscheins nicht mehr wiederzuerlangen, wird der Erbschein für kraftlos erklärt.

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