Lebenssituationen

In den hier aufgelisteten Lebenssituationen wie "Geburt", "Heirat" oder "Studium" sind die wesentlichen Informationen zum Bereich Bürgerservice zusammengefasst. Entsprechendes gilt für Themenkomplexe wie "Bauen" oder "Umzug". Zu den jeweiligen Lebenslagen erhalten Sie auch Tipps und Checklisten - etwa dazu, was bei einer Unternehmensgründung üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist - sowie weiterführende Links zu anderen Internetangeboten.

 

Lebenslagen | Weiterbildung | 4. Zweiter Bildungsweg

4. Zweiter Bildungsweg

Der zweite Bildungsweg ermöglicht Jugendlichen, die kein Gymnasium besucht haben, oder auch Erwachsenen mit beruflicher Erfahrung, auf freiwilliger Basis Schulabschlüsse nachzuholen. Diese sind oft für bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen oder Zusatzausbildungen eine Voraussetzung oder zumindest von Vorteil. Auch unabhängig von der beruflichen Weiterbildung können Bildungsabschlüsse hilfreich sein (z.B. wenn Sie rein aus Interesse in Ihrer Freizeit und parallel zum Beruf noch ein Hochschulstudium absolvieren möchten).

Welche Schulabschlüsse es gibt und auf welche Arten Sie diese im Rahmen der üblichen Schullaufbahn erreichen können, erfahren Sie im Kapitel "Bildungsabschlüsse" der Lebenslage "Schule".

Um Schulabschlüsse nachzuholen, bieten sich folgende Möglichkeiten:

  • Schulfremdenprüfung zur Erlangung des Hauptschulabschlusses
  • Abendrealschule (mittlere Reife)
  • Berufsaufbauschule (mittlere Reife)
  • Abendgymnasium (mittlere Reife, Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife)
  • Einjähriges Berufskolleg (Fachhochschulreife)
  • Kolleg (Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife)
  • Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule oder Berufsoberschule für Sozialwesen (fachgebundene Hochschulreife, allgemeine Hochschulreife)

Sonderformen

  • Qualifizierte Berufstätige mit beruflicher Aus- und Fortbildung (z.B. Meister, Staatlich geprüfte Techniker, Staatlich geprüfte Betriebswirte) besitzen unter bestimmten Voraussetzungen ohne die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung die Qualifikation für ein Studium.
  • Berufstätige, die für ein bestimmtes Fachgebiet eine herausragende Befähigung besitzen, können, soweit sie keine schulische Studienberechtigung haben, über eine Begabtenprüfung die allgemeine Hochschulreife erlangen.

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