Zum Entleihen von Büchern oder anderen Medien aus einer Landesbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Auskünfte über Ausleihbedingungen und Voraussetzungen zum Erhalt eines Bibliotheksausweises erhalten Sie direkt bei den Landesbibliotheken.
Hinweis: Die allgemeinen Voraussetzungen der Zulassung zur Benutzung einer Landesbibliothek sind in der Benutzungsordnung der jeweiligen Landesbibliothek geregelt. Die Benutzungsordnung kann auf der Homepage der jeweiligen Landesbibliothek eingesehen werden.
Für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises müssen Sie grundsätzlich persönlich die Bibliothek besuchen.
Die Recherche oder Bestellung von Medien können Sie gegebenenfalls auch über das Internet erledigen. Die Bibliotheken sind untereinander vernetzt und alle Onlinekataloge somit weltweit zugänglich.
für den Erhalt des Bibliotheksausweises:
Hinweis: Es können auch in Baden-Württemberg nicht wohnende beziehungsweise erwerbstätige Personen zur Benutzung zugelassen werden. Die Landesbibliotheken können diese Zulassung mit Auflagen versehen.
Soweit für die Benutzung der Landesbibliotheken Gebühren oder Entgelte anfallen, richten sich diese nach der Bibliotheksgebührenverordnung des Landes.