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Bodenseeschifferpatent

Allgemeine Informationen

Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeugs mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,4 Kilowatt (kW) übersteigt, sowie eines Segelfahrzeugs mit mehr als 12 Quadratmetern (qm) Segelfläche ist auf dem Bodensee ein Schifferpatent oder ein Ferienpatent erforderlich.

Für folgende Kategorien wird das Bodensee-Schifferpatent erteilt:

  • Kategorie A: Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen
  • Kategorie B: Fahrgastschiffe
  • Kategorie C: Güterschiffe sowie schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb
  • Kategorie D: Segelfahrzeuge

Hinweis: Mit dem Schifferpatent der Kategorie B oder C erwirbt man auch das Recht, Fahrzeuge der Kategorie A zu führen.

Wer nur vorübergehend ein auf dem Bodensee zugelassenes, patentpflichtiges Fahrzeug führen will, kann aufgrund eines amtlichen Befähigungsnachweises (z.B. Sportbootführerschein, Binnen- oder Sportbootführerschein See), der nicht für den Bodensee gilt, ein so genanntes Ferien- oder Urlauberpatent erhalten. Dieses muss rechtzeitig vor dem Urlaub unter Vorlage einer gut lesbaren Fotokopie des Sportbootführerscheins beantragt werden. Das Ferien- oder Urlauberpatent kann für insgesamt 30 Tage innerhalb eines Kalenderjahres ausgestellt werden.

Tipp: Informationen zum Ferienpatent bieten die Landratsämter Bodenseekreis und Konstanz (mit Antragsformular) im Internet an.

Zuständige Stelle

für die Erteilung des Bodensee-Schifferpatents und des Ferienpatents: die Landratsämter Bodenseekreis und Konstanz

Voraussetzung

für den Erwerb der Schifferpatente der Kategorien A und D

  • Zum Erwerb des Bodensee-Schifferpatentes muss der Bewerber für ein Patent der Kategorie D mindestens das Alter von 14 Jahren und der Kategorie A das Alter von 18 Jahren erreicht haben.
  • Der Bewerber muss außerdem geistig und körperlich zum Schiffsführer geeignet sein, insbesondere ein ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen besitzen. Hierfür ist ein amtsärztliches- oder ärztliches Zeugnis vorzulegen.
  • Der Bewerber darf nicht einschlägig vorbestraft sein und muss die für die Bootsführung erforderliche nautische Befähigung besitzen.
Verfahrensablauf

Für die Prüfung können Sie sich direkt bei den Schifffahrtsämtern Bodenseekreis und Konstanz anmelden. Für den Bodenseekreis ist die Anmeldung online sowie mit einem Formular möglich. Für den Landkreis Konstanz steht Ihnen ein Antragsformular zum Download zur Verfügung.

Hinweis: Der Besuch einer Segelschule oder eines Yacht-Clubs ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert. Die Prüfungen finden in den Sommermonaten in der Regel wöchentlich statt.

Wer eine praktische Prüfung beim Landratsamt abzulegen hat, muss sich dort anmelden und den Prüfungstermin sowie Prüfungsort in der Regel telefonisch vereinbaren. Für die Prüfung ist ein zugelassenes, patentpflichtiges Boot der entsprechenden Antriebsart, erforderlich. Zur Prüfung muss ein Patentinhaber als Schiffsführer mit an Bord sein. Somit muss das Boot mindestens für drei Personen zugelassen sein.

Hinweis: Wer bereits Befähigungsnachweise hat (z.B. Sportbootführerschein, Binnen oder Sportbootführerschein-See), kann je nach Anerkennungsfähigkeit von der jeweiligen praktischen Prüfung befreit werden.

Erforderliche Unterlagen

für den Antrag auf Patentprüfung in den Kategorein A oder D

  • ausgefüllter und unterzeichneter Antrag
  • ärztliches Zeugnis
  • Lichtbild
  • gegebenenfalls Kopien von Befähigungsnachweisen
Frist / Dauer

Alle Prüfungsteile – Theorie sowie Praxis – für das Patent sind innerhalb von zwölf Monaten abzulegen.

Hinweis: In besonderen Fällen (z.B. Krankheit oder Schwangerschaft) kann auf schriftlichen Antrag die Frist verlängert werden.

Kosten / Leistung

35 bis 600 Euro

Rechtsgrundlage

Verordnung des Innenministeriums zur Einführung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (EinfVO-BSO)