Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist das Äquivalent zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG) bei den freien Berufen, denen sie exklusiv vorbehalten ist. Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft kann zum Beispiel gewählt werden von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Ärzten oder Architekten. In der Partnerschaftsgesellschaft können auch verschiedene freie Berufe unter einem Dach vereinigt werden. Freiberufler können natürlich auch andere Rechtsformen wählen.
Die Gesellschafter haften analog zur OHG ebenfalls mit ihrem Privatvermögen. Waren nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, haften nur sie für berufliche Fehler neben der Partnerschaft.
Das Partnerschaftsregister ist wie das Handelsregister ein öffentliches Verzeichnis. Diese Register werden nunmehr elektronisch geführt. Die Aufgabe des Partnerschaftsregisters liegt darin, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse einer Partnerschaft offenzulegen, daher sind insbesondere folgende Angaben enthalten:
Die Eintragung einer Partnerschaft in das Partnerschaftsregister erfolgt aufgrund einer Anmeldung durch sämtliche Partner zum Register.
Hinweis: Alle Neueintragungen und Änderungen werden nunmehr elektronisch im Registerportal unter www.handelsregister.de bekannt gemacht.
das Registergericht, in dessen Bezirk sich die zukünftige Betriebsstätte der Partnergesellschaft befindet
Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.
Der Partnerschaftsvertrag bedarf der Schriftform und muss folgende Angaben enthalten:
Ihre Anmeldung zur Eintragung in das Partnerschaftsregister ist elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (das Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen werden). Die Einreichung in Baden-Württemberg erfolgt durch die Übertragung des elektronischen Dokuments in die elektronische Poststelle des Gerichts.
Wenden Sie sich daher an einen Notar. Er hilft Ihnen bei der Formulierung der Anmeldung, beglaubigt diese und reicht sie beim zuständigen Amtsgericht – Abteilung Partnerschaftsregister – ein.
Auf Anfrage wird Ihnen die lokale Notarkammer einen Notar in Ihrer Nähe benennen.
Ihre Anmeldung muss insbesondere enthalten:
Hinweis: Die Partner brauchen den Partnerschaftsvertrag nicht vorzulegen und ihre Berufsrechte nicht nachzuweisen.
Die Gerichtsgebühren für die Eintragung sind entsprechend dem Eintragungsaufwand gestaffelt.