Seit dem 22. Mai 2007 wird bei den Industrie- und Handelskammern ein Vermittlerregister geführt, in das sich Versicherungsvermittler aller Arten (ungebundene, gebundene und produktakzessorische) eintragen lassen müssen. Verbraucher, aber auch Versicherungsunternehmen haben dann unter erleichterten Bedingungen die Möglichkeit zu überprüfen, ob, wo und in welchem Umfang jemand als Versicherungsvermittler zugelassen ist.
Achtung: Wer gegen die Registrierungspflicht verstößt und sich nicht in das Vermittlerregister eintragen lässt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Tipp: Seit 22. Mai 2007 kann jeder kostenlos unter www.vermittlerregister.info oder unter www.vermittlerregister.org auf das Vermittlerregister zugreifen und Informationen einholen. Für schriftliche Anfragen erhebt die IHK Gebühren.
die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk sich der Sitz Ihres Gewerbebetriebes befindet
Um sich ins Vermittlerregister eintragen lassen zu können, müssen Sie entweder
Die Registrierung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
In das Vermittlerregister werden folgende Daten eingetragen:
Mit der Eintragung ins Vermittlerregister erhalten Sie eine Registernummer, die vom System automatisch vergeben wird.
Hinweis: Wenn Sie ein gebundener Versicherungsvermittler sind und keine eigene Erlaubnis beantragen, sondern sich über Ihr Versicherungsunternehmen registrieren lassen, müssen Sie sich nicht selbst in das Vermittlerregister eintragen lassen. In diesem Fall kann das Versicherungsunternehmen die Registrierung über eine Schnittstelle beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft online erledigen.
Achtung: Sollten sich nach der Registrierung Ihre Daten ändern, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen IHK mitteilen.
Wenn Sie bereits vor dem 1. Januar 2007 als Versicherungsvermittler tätig waren, galt für Sie eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2009. Innerhalb dieser Frist mussten Sie sich registrieren lassen.
Bearbeitungsgebühr: 25 Euro