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Aktuelles: Stadt Trossingen

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Trossinger Stadtverwaltung
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Neues aus dem Bürgerbüro

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. 

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich. 

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. 

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern. Eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument ist dann teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind. 

Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, dann kann dieser bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden (Aktualität des Passfotos beachten - siehe oben).