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Stadt Trossingen (Druckversion)

Radfahrer aufgepasst!

Autor: GBJ-Hauptamt
Artikel vom 01.06.2022

Aufgrund der jüngst vergangenen Ereignisse weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Radfahrer sich grundsätzlich nicht auf dem Gehweg, sondern ausschließlich auf den Straßen fortbewegen müssen.
Hiervon sind gekennzeichnete Geh- und Radwege wie zum Beispiel in der Hangenstraße ausgenommen. Kinder bis einschließlich zehn Jahren dürfen den Gehweg als Fahrbahn benutzen. Ab zehn Jahren müssen sie den Radweg oder die Straße nutzen.

Ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson ab 16 Jahren dürfen Kinder unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

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