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Fallzahlenentwicklung für Trossingen
Zuständigkeit für Absonderungsbescheide liegt nun bei den Gemeinden
Das Gesundheitsamt Tuttlingen erlässt keine Absonderungsbescheide mehr, die Zuständigkeit hierfür liegt seit Montag, 18. Januar 2021, bei den Gemeinden.
Die komplette Pressemitteilung zu diesem Thema lesen Sie hier.
Aktuelle Corona-Regelungen ab dem 11. Januar 2021
In der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurden mit dem Ziel, die 7-Tages-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, folgende Maßnahmen beschlossen, die bis zum 31. Januar 2021 gelten sollen.
- Aktuelle Regelungen ab dem 11. Januar 2021
- Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten
- Übersicht aller Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021
Die komplette Fassung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung –
CoronaVO) in der Fassung vom 16. Dezember 2020 finden Sie hier.
Maskenpflicht in der Trossinger Innenstadt
Zum eigenen Schutz sowie zum Schutz anderer Personen vor einer Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 ist über die Vorgaben in der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen eine Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) vom 30.11.2020 hinaus in in der Trossinger Innenstadt eine nicht medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Diese Regelung gilt für folgende Bereiche in Trossingen:
Allgemeinverfügung der Stadt Trossingen über die Beschränkung von Veranstaltungen
Die Stadt Trossingen hat am 12.10.2020 folgende Allgemeinverfügung über die Beschränkung von Veranstaltungen erlassen. Die Verfügung tritt außer Kraft, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz von 35/100.000 Einwohnern bezogen auf den Landkreis Tuttlingen in sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
Corona geht uns alle an!
Bleiben Sie zuhause.
Tragen Sie Maske.
Halten Sie Abstand.
Nehmen Sie Rücksicht.
Schützen Sie sich und Ihre Lieben.
Damit helfen Sie uns allen!
Um gemeinsam sicher durch die Krise zu kommen rufen wir alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihr Alltagsverhalten der aktuellen Situation anzupassen und die Gestaltung von Freizeitaktivitäten auf ein Minimum zu beschränken.
Mit Ihrem Verhalten im Alltag leisten Sie alle einen wichtigen Beitrag und entscheiden darüber, wie lange diese Krise andauern wird.
Stefan Bär Gustav Betzler
Landrat Bürgermeister-Stellvertreter
AHA: Abstand + Hygiene + Alltagsmasken
AHA-Regeln
Die Bürgerinnen und Bürger sind daher dringend aufgerufen, wieder verstärkt auf die sogenannte AHA-Regeln zu konzentrieren und diese anzuwenden: Abstand – Hygiene – Alltagsmaske! Jeder hat es selbst in der Hand, eine Ausbreitung des Virus zu vermeiden und sich selbst und andere zu schützen. Nur wenn jeder vorsichtig ist und sich an die Regeln hält, kann dem aktuellen Anstieg der Neuinfektionen entgegengewirkt werden.