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Volksbegehren „XXL – Landtag verhindern“
Derzeit läuft das Volksbegehren „XXL - Landtag verhindern!“
Hier finden Sie das Eintragungsblatt zur Unterstützung des Volksbegehrens „XXL – Landtag verhindern!“ (PDF-Dokument, 168,06 KB, 24.06.2025) zum Ausdrucken.
Ein Volksbegehren beantragen Bürgerinnen und Bürger bei der Landesregierung, genauer: beim Innenministerium. Dem Volksbegehren muss ein rechtlich einwandfreier Gesetzentwurf zugrunde liegen, für den die Antragsteller mindestens 10.000 Unterschriften von Wahlberechtigten gesammelt haben - dann lässt das Innenministerium das Begehren zu und weitere Unterstützerinnen und Unterstützer können sich ihm anschließen. Damit der Landtag über das Begehren abstimmt, muss mindestens ein Zehntel der Wahlberechtigten es unterstützen: In Baden-Württemberg sind das rund 770.000 Menschen.
Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.
1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, dem 5. Mai 2025 begonnen hat, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Dienstag, dem 4. November 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätestens bis Dienstag, dem 4. November 2025 der Gemeinde einzureichen, in der die unterzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht.
2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate von Montag, dem 5. Mai 2025 und endet am Montag, dem 4. August 2025. Die Eintragungsliste für die Stadt Trossingen wird in der Zeit vom 5. Mai 2025 bis 4. August 2025 bei der
Stadtverwaltung Trossingen
Schultheiß-Koch-Platz 1
78647 Trossingen
Altbau, 1. Stock, Zimmer 108
Wahlamt
für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang zu diesem Büro ist nicht barrierefrei. Melden Sie sich bitte bei Bedarf unter der TelefonnummerTelefonnummer: 07425 25113. Sie dürfen auch gerne zum Bürgerbüro und sich dort melden. Öffnungszeiten für die Eintragung: Montag, Dienstag, Mittwoch von 8 – 12 Uhr, Donnerstag von 14 – 18 Uhr, Freitag von 8 – 12.30 Uhr.
Allgemeine Informationen zu den verschiedenen Wahlen
Zu den einzelnen Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat), der Bürgermeisterwahl sowie zu den Europa-, Bundes- und Landtagswahlen haben wir auf den folgenden Seiten ausführliche Informationen und die Wahlergebnisse für Sie zusammengestellt.