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Stadt Trossingen (Druckversion)

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre gewählt. Bei der Europawahl sind alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger der 27 Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen, die Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen.

Das Europäische Parlament besteht aus insgesamt 705 Mitglieder: 704 Abgeordnete plus der Präsidentin des EPs. Die Anzahl der Sitze pro Mitgliedstaat wird nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität verteilt. So hat Deutschland im EP gemessen an seiner Einwohnerzahl 96 Sitze.

 Bei der Europawahl ist jeder wahlberechtigt, der

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (erstmals zur Wahl 2024 wird das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt)
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist
  • seit mindestens drei Monaten
    • a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
    • b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl bei einer Meldebehörde gemeldet sind. 

Wahlberechtigte Unionsbürgerin oder Unionsbürger, die noch nicht in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren oder die zwischenzeitlich ins Ausland weggezogen waren, werden in das Wählerverzeichnis nur eingetragen, wenn Sie einen Antrag gestellt haben.

Für Auslandsaufenthalte gilt, dass ein Beamter oder Soldat, der von seinem Dienstherrn ins Ausland versetzt wurde wahlberechtigt ist. Ebenfalls wahlberechtigt sind Bundesbürger, die mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben und nun in einem Land leben, das zum Gebiet der Europäischen Union gehört.

http://www.trossingen.de//buerger-stadt/kommunalpolitik/wahlen/europawahl