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FAQ Bundestagswahl: Stadt Trossingen

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Trossinger Stadtverwaltung
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FAQ Bundestagswahl

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Bundestagswahl in Baden-Württemberg am 26. September 2021

Mehr als 60 Millionen Wahlberechtigte sind am 26. September 2021 zur Wahl des 20. Bundestags aufgerufen. Hierbei gibt es natürlich viele Fragen, wovon wir die häufigsten nachfolgend beantworten.

Wenn Sie eine Frage haben, die hier nicht aufgeführt wird, können Sie sich auch über den Link https://www.bundestagswahl-bw.de/wahlrecht-btw informieren oder auch gerne beim Wahlamt Trossingen, Telefonnummer: Tel. 07425/25-113 anrufen oder Ihre Frage  per email an wahlamt@trossingen.de richten.

Was ist eine Bundestagswahl?

Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre statt. Diese Wahl ist eine politische Grundentscheidung, mit der die Wählerinnen und Wähler die politische Machtverteilung auf Bundesebene bestimmen.

Was erwartet uns bei der Wahl 2021?

2021 ist ein „Superwahljahr“. Auf mehrere Landtagswahlen folgt am 26. September 2021 die Bundestagswahl. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik stellt sich die Amtsinhaberin nicht zur Wiederwahl. Mit der Wahl am 26. September endet die Ära der Kanzlerin Angela Merkel, die seit 2005 das Land regiert. Seit langem wird es auch nicht zwei, sondern drei Kanzlerkandidat*innen geben (CDU/CSU, SPD und Grüne).

Wer darf wählen?

Bei der Bundestagswahl sind Sie wahlberechtigt, sofern Sie Deutsche/r im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten Ihren (Haupt-​) Wohnsitz in Deutschland haben,
  • nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.

Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist , dass der Zuzug nach Deutschland spätestens zum 26. Juni 2021 erfolgt ist.

Dürfen auch Menschen mit Behinderung wählen?

Ja. Bis 2019 durften Menschen mit Behinderung, die „in allen Angelegenheiten“ dauerhaft von einem bzw. einer Betreuer*in unterstützt werden, nicht wählen. Im Mai 2019 hat der Bundestag die Wahlausschlüsse von Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten aus dem Bundeswahlgesetz gestrichen. Seitdem dürfen alle Menschen wählen und es gilt inklusives Wahlrecht für alle.

Dürfen Ausländer*innen bei der Bundestagswahl wählen?

Nein, bei der Bundestagswahl dürfen ausschließlich deutsche Staatsbürger*innen mitwählen. EU-Ausländer*innen können ausschließlich bei Kommunal- und Europawahlen mitstimmen.

Dürfen Deutsche im Ausland wählen?

Deutsche Staatsbürger*innen, die für längere Zeit im Ausland leben und in Deutschland nicht gemeldet sind, das heißt keinen Wohnort in Deutschland bei einer Meldebehörde angegeben haben, werden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie müssen ihre Teilnahme an der Bundestagswahl jedes Mal neu beantragen. Entsprechende Formulare können Sie auf der Webseite des Bundeswahlleiters abrufen.

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger*innen, die nach ihrem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben – dieser Aufenthalt darf außerdem nicht länger als 25 Jahre zurückliegen. Wenn diese Bedingung nicht zutrifft, müssen Sie mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik persönlich und unmittelbar vertraut und von ihnen betroffen sein – dafür reicht es nicht, zum Beispiel nur deutschsprachige Medien zu konsumieren.

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen

Bis spätestens 05.09.2021 sollten die Wahlbenachrichtigungen zugestellt worden sein. Falls Sie keine erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Wahlamt, Sabine Karwig, Tel. Telefonnummer: 07425/25-113 oder per E-mail an wahlamt@trossingen.de

Was muss ich beachten, wenn ich kurz vor der Wahl umziehe?

Wenn Sie kurz vor der Wahl innerhalb Deutschlands umziehen und sich ummelden, ist der Zeitpunkt der Ummeldung entscheidend:

Fall 1:
Sie melden sich vor dem 15. August 2021 (42. Tag vor der Bundestagswahl) um: Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eingetragen und können dort auch abstimmen.

Fall 2:
Sie melden sich zwischen dem 16. August und dem 5. September 2021 (41. bis 21. Tag vor der Bundestagswahl) um: Wenn Sie an Ihrem neuen Wohnort abstimmen wollen, müssen Sie dies beantragen. Sonst verbleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres alten Wohnortes. Dort können Sie entweder persönlich oder per Briefwahl abstimmen.

Fall 3:
Sie melden sich nach dem 5. September 2021 (21. Tag vor der Bundestagswahl) um: Sie verbleiben auf jeden Fall im Wählerverzeichnis Ihres alten Wohnortes. Abstimmen können Sie persönlich oder per Briefwahl.

Wie und wo kann ich meine Briefwahlunterlagen beantragen?

Online

Bis zum 23.09.2021, 12.00 Uhr, können Sie bequem über ein Online-​Formular Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Klicken Sie auf "Briefwahlbeantragung" und Sie werden dann zum Formular weitergeleitet.


Per Post über die Wahlbenachrichtigung

Sie können ihre Briefwahlunterlagen auch mit dem Antragsformular auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Schicken Sie uns Ihre Wahlbenachrichtigung mit ausgefülltem Formular – Unterschrift nicht vergessen – per Post zu. Alternativ können Sie diese natürlich auch in den Briefkasten am Haupteingang des Trossinger Rathauses einwerfen.


Persönlich beantragen – direkt wählen

Vom 16.08.2021 bis 24.09.2021, 18.00 Uhr, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus Trossingen zu den üblichen Öffnungszeiten abholen.
Bitte beachten Sie, dass die Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss, wenn Sie Unterlagen für andere Personen abholen möchten.
 
Briefwahlunterlagen können leider nicht telefonisch beantragt werden.

Wie lange dauert die Zustellung der Briefwahlunterlagen?

Die Zustellung erfolgt über südmail. Sie kann 2 bis 3 Tage in Anspruch nehmen.

Wann müssen die Unterlagen wieder bei der Stadtverwaltung eingegangen sein?

Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 26.09.2021, 18.00 Uhr bei der Stadt Trossingen, Schultheiß-Koch-Platz 1, 78647 Trossingen eingegangen sein, damit sie bei der Auszählung berücksichtigt werden können.

Diese können Sie am Wahltag noch in den Briefkasten an der Haupteingangstüre einwerfen.

Wahlbriefe, die per Post versendet werden, sollten so rechtzeitig aufgegeben werden, dass sie bis Samstag, 25. September, zugestellt werden können. Alle Briefe, die am Samstag in den Briefzentren eingehen, werden erst am Montag zugestellt und können bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht berücksichtigt werden.

Was muss ich zur Wahl mitbringen?

Zur Wahl muss man die Wahlbenachrichtigung mitbringen, die im Vorfeld verschickt wird. Außerdem benötigen Wählerinnen und Wähler ihren Personalausweis oder Reisepass.

Wählen kann grundsätzlich jede und jeder mit Wahlschein oder einem Eintrag ins Wählerverzeichnis. Der Wahlvorstand kann jedoch einen Ausweis einfordern.

Wer seine Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren hat, muss seinen bzw. ihren Ausweis im (zuständigen) Wahllokal vorlegen. Das für Sie zuständige Wahllokal steht auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung.

Warum ist in der oberen rechten Ecke beim Stimmzettel ein Loch?

Mit dem Stimmzettel ist alles in Ordnung.

Bei der Bundestags- und Europawahl können Blinde und Wählerinnen und Wähler mit Sehbehinderung ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben.

Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten. An der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten.

Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) ausgegeben.