Seite drucken
Stadt Trossingen (Druckversion)

Wer ist wahlberechtigt?

Bürger der Stadt Trossingen, wenn sie

  • Deutsche/r im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes sind
  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen (Unionsbürger)
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 3 Monaten in Trossingen wohnen, außer Rückkehrer. Wer das Bürgerrecht in der Gemeinde durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf der 3 Jahre seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuzieht oder dort seine Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürger
  • Bürgermeister und Beigeordnete

Wer kann gewählt werden? Wer kann sich zur Wahl aufstellen lassen?

  • Deutsche und Unionsbürger/innen, die das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben. Das 68. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein
  • Der/Die Bewerber/in muss nicht Bürger/in der Stadt Trossingen sein

Wie wird gewählt?

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
Die Briefwahlunterlagen werden automatisch an alle wahlberechtigten Personen versandt. Eine Antragsstellung ist nicht notwendig. Die Unterlagen werden an Ihren Hauptwohnsitz versendet.

Jeder Wähler hat eine Stimme, die durch ein Kreuz oder sonstige Kennzeichnung hinter dem vorgedruckten Namen des Bewerbers/der Bewerberin oder durch Eintragung eines Namens in der freien Zeile abgegeben wird.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Sollten Sie aus persönlichen Gründen am Wahltag doch in einem der 5 Wahllokale wählen wollen, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Die Stimmabgabe im Wahllokal ist nur mit dem in den Briefwahlunterlagen enthaltenen Wahlschein sowie gültigen Ausweispapieren möglich. Eine Wahlbenachrichtigung reicht nicht aus
    Für die Stimmabgabe im Wahllokal ist ein Identitätsausweis zwingend erforderlich
  • Die Stimmabgabe im Wahllokal ist nur mit einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung zulässig. Bitte bringen Sie Ihre eigene Mund-Nasen-Bedeckung zur Wahl mit
  • Aufgrund der Hygieneauflagen kann es vor und in den Wahllokalen zu längeren Wartezeiten kommen. Um Wartezeiten zu vermeiden, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Briefwahl
  • Sollten Sie am Wahltag Krankheitssymptome haben, bitten wir Sie, das Wahllokal nicht zu betreten und die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen.

    Wahlbriefe können am Wahltag bis 18.00 Uhr in den Briefkasten der Stadtverwaltung Trossingen, Schultheiß-Koch-Platz 1, 78647 Trossingen, eingeworfen werden

Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Briefwahlunterlagen werden bei der Bürgermeisterwahl 2020 automatisch an den Hauptwohnsitz aller Wahlberechtigten versendet. Ein Antrag ist bei dieser Wahl nicht erforderlich. Der Versand ohne Antrag begründet sich aus den Hinweisen des Innenministeriums zum Infektionsschutz der Wähler und der ehrenamtlichen Helfer in Zeiten der Covid-19-Pandemie.

Die Briefwahlunterlagen werden wir bis voraussichtlich Freitag, 20.11.2020 an Ihren Hauptwohnsitz versandt haben.
Sollten Sie bis zum 26.11.2020 keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt im Rathaus Trossingen, Frau Sabine Karwig Telefonnummer: 07425 25-113 oder sabine.karwig(@)trossingen.de

Es gelten die zudem nachfolgenden wahlrechtlichen Fristen: Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, am Sonntag, 06. Dezember 2020, 15.00 Uhr, beantragen.

Folgende Voraussetzungen gelten in diesen Fällen (§ 9 Abs. 2 KomWO):

(2) Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,

  • wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO oder die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen; dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen,
  • wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist,
  • wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Wahlamt bekannt worden ist.
    Das gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt auf folgende Weise:

  • Der Wähler kennzeichnet persönlich und unbeobachtet seinen Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen
  • Der Wähler unterschreibt die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt unter der Angabe des Ortes und Tages und steckt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen – hellroten – Wahlbriefumschlag
  • Der Wähler verschließt den hellroten Wahlbriefumschlag
  • Der Wähler übersendet den Wahlbrief durch die Deutsche Post oder auf andere Weise an die auf dem Umschlag angegebene Dienststelle oder gibt ihn dort ab

    Die Rücksendung des Wahlbriefs ist für den Wähler grundsätzlich kostenfrei. Dies gilt allerdings nur für die Beförderung innerhalb Deutschlands. Kosten für die Wahlbriefbeförderung aus dem Ausland muss der Wähler selbst tragen.

    Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 06. Dezember 2020, 18.00 Uhr bei der Stadt Trossingen eingegangen sein, damit sie bei der Auszählung berücksichtigt werden können.

Bis wann kann ich Briefwahl durchführen?

Der Wahlbrief muss bis zum Ende der Wahlzeit, also bis Sonntag, 06. Dezember 2020, 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Trossingen, Schultheiß-Koch-Platz 1, 78647 Trossingen, eingegangen sein.

Die letzte Leerung des Briefkastens erfolgt um 18.00 Uhr.

Verspätet eingegangene Wahlbriefe (nach 18.00 Uhr am 06. Dezember 2020) sind ungültig und werden bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht berücksichtigt.

Wie beantrage ich Briefwahl?

Die Briefwahlunterlagen werden bei der Bürgermeisterwahl 2020 automatisch an den Hauptwohnsitz aller Wahlberechtigten versendet. Ein Antrag ist bei dieser Wahl nicht erforderlich.

Was ist, wenn ich an diesem Tag nicht in Trossingen bin?

Die Briefwahlunterlagen werden bei der Bürgermeisterwahl 2020 automatisch an den Hauptwohnsitz aller Wahlberechtigten versendet. Sollten Sie im Zeitraum des Versandes bis zum Wahltag am 06. Dezember 2020 nicht an Ihrem Hauptwohnsitz anzutreffen sein und an der Wahl teilnehmen wollen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihnen Ihre Post nachgesendet wird. Der Wahlbrief muss am Wahltag, 06. Dezember 2020 bis zum Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr eingegangen sein, damit er bei der Stimmauszählung berücksichtigt wird.

Wo kann ich wählen?

Bitte nutzen Sie zu Ihrem eigenen Schutz die Möglichkeit der Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen automatisch an Ihren Hauptwohnsitz zugesandt. Eine Antragsstellung ist nicht notwendig.

Sollten Sie aus persönlichen Gründen am Wahltag in einem Urnenwahllokal wählen wollen, beachten Sie bitte folgende Informationen:

  • Aufgrund der Hinweise des Innenministeriums wurden bezüglich der Infektionsschutzmaßnahmen die Urnenwahlbezirke auf 5 Wahlbezirke reduziert. Eine vollständige Aufzählung der Wahllokale finden Sie weiter unten. Mit Ihrem Wahlschein haben Sie die Möglichkeit in einem dieser Wahllokale zu wählen
  • Die Stimmabgabe im Wahllokal ist nur mit dem in den Briefwahlunterlagen enthaltenen Wahlschein sowie gültigen Ausweispapieren möglich. Eine Wahlbenachrichtigung reicht NICHT aus.
  • Für die Stimmabgabe im Wahllokal ist ein Identitätsausweis zwingend erforderlich
  • Die Stimmabgabe im Wahllokal ist nur mit einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung zulässig. Bitte bringen Sie Ihre eigene Mund-Nasen-Bedeckung zur Wahl mit
  • Beachten Sie bitte das Abstandsgebot von 1,5 Metern
  • Aufgrund der Hygieneauflagen kann es vor und in den Wahllokalen zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen. Um Wartezeiten zu vermeiden, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Briefwahl
  • Sollten Sie am Wahltag Krankheitssymptome haben, bitten wir Sie das Wahllokal nicht zu betreten und die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. Wahlbriefe können am Wahltag bis 18.00 Uhr in den Briefkasten der Stadtverwaltung Trossingen eingeworfen werden

Welche Wahllokale stehen zur Verfügung?

  • Wahlbezirk 1

Dr.-Ernst-Hohner-Konzerthaus, Hangenstraße 50, 78647 Trossingen

  • Wahlbezirk 2

Ganztagsschule Mensa der Löhr- und Rosenschule, Rosenstraße 2, 78647 Trossingen

  • Wahlbezirk 3

Löhrschule Trossingen, Löhrstraße 22, 78647 Trossingen

  • Wahlbezirk 4

Kellenbachschule Schura, Kellenbachstraße 3, 78647 Trossingen-Schura

  • Wahlbezirk 5

Gymnasium Trossingen, Hangenstraße 52, 78647 Trossingen

Kann ich mit meinem Wahlschein, der mit den Briefwahlunterlagen verschickt wird, in einem beliebigen Wahllokal der Stadt abstimmen?

Der Wahlschein ermöglicht Ihnen die Stimmabgabe per Briefwahl. Bitte nutzen Sie zu Ihrem eigenen Schutz die Möglichkeit der Briefwahl. 

Sollten Sie aus persönlichen Gründen am Wahltag in einem Urnenwahllokal wählen wollen, beachten Sie bitte folgende Informationen:

  • Mit Ihrem Wahlschein haben Sie die Möglichkeit in einem Wahllokal Ihrer Wahl zu wählen. Aufgrund der Hinweise des Innenministeriums bezüglich der Infektionsschutzmaßnahmen wurden die Urnenwahlbezirke auf 5 Wahlbezirke reduziert. Eine vollständige Liste der Wahllokale finden Sie weiter oben
  • Die Stimmabgabe im Wahllokal ist nur mit dem in den Briefwahlunterlagen enthaltenen Wahlschein sowie gültigen Ausweispapieren möglich. Eine Wahlbenachrichtigung reicht nicht aus
  • Für die Stimmabgabe im Wahllokal ist ein Identitätsausweis zwingend erforderlich
  • Die Stimmabgabe im Wahllokal ist nur mit einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung zulässig. Bitte bringen Sie Ihre eigene Mund-Nasen-Bedeckung zur Wahl mit
  • Aufgrund der Hygieneauflagen kann es vor und in den Wahllokalen zu längeren Wartezeiten kommen. Um Wartezeiten zu vermeiden, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Briefwahl
  • Sollten Sie am Wahltag Krankheitssymptome haben, bitten wir Sie das Wahllokal nicht zu betreten und die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. Wahlbriefe können am Wahltag bis 18.00 Uhr in die Briefkästen der Verwaltungsgebäude der Stadt eingeworfen werden

Welche Wahllokale sind barrierefrei?

Alle Wahllokale haben einen barrierefreien Zugang.
Bitte nutzen Sie zu Ihrem eigenen Schutz gerne die Möglichkeit der Briefwahl.

Ich habe keinen Wahlschein erhalten, was nun?

Sollten Sie keinen Wahlschein erhalten haben, können Sie bis Samstag, 05. Dezember 2020, 12.00 Uhr, im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Trossingen einen Ersatzwahlschein erhalten.
Melden Sie sich hierfür telefonisch unter Telefonnummer: 07425 25-0

Wann wird das amtliche Wahlergebnis bekanntgegeben?

Die Wahllokale sind am 06. Dezember 2020 bis 18.00 Uhr geöffnet. Danach erfolgt die sofortige Auszählung der Stimmen. Das vorläufige Wahlergebnis wird vorerst in mündlicher Form bekanntgegeben. Anschließend können Sie das vorläufige Wahlergebnis hier auf unserer Homepage abrufen. Eine Veröffentlichung in der Presse erscheint voraussichtlich am Folgetag, im Mitteilungsblatt der Stadt Trossingen am Donnerstag.

Die Feststellung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses erfolgt in der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Dienstag, 08. Dezember 2020 um 18.00 Uhr

Wird veröffentlicht, wer unter „Sonstiges“ gewählt worden ist?

Im amtlichen Wahlergebnis müssen Stimmen für "sonstige" Personen veröffentlicht werden, soweit einer der "sonstigen" mehr als fünf Stimmen bekommen hat. Ansonsten hält sich das Wahlamt an den Datenschutz, soweit es sich um keine Personen des öffentlichen Leben ohne Bezug zu Trossingen handelt. Auch hier wird nicht aktiv berichtet.

Wo kann ich mich als Wahlhelfer melden?

Wenn Sie gerne Wahlhelfer werden möchten, schreiben Sie unter Angabe Ihres vollständigen Namens, der vollständigen Adresse, Ihrer Telefonnummer, Ihr Alter und der Mitteilung, ob Sie schon einmal Wahlhelfer waren (auch in einer anderen Gemeinde) an sabine.karwig(@)trossingen.de

Welche Aufgaben haben Wahlhelfer?

Zu Ihren Aufgaben als Mitglied des Wahlvorstandes oder als Hilfskraft bei der Durchführung der Wahl zählen beispielsweise:

In den allgemeinen Wahlbezirken

  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses
  • Einhaltung der Hygienemaßnahmen

    Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
  • müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen, z.B. dürfen sie während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist und
  • sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen über die bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten schweigen.

Wie hoch ist die Entschädigung für Wahlhelfer?

Die Wahlhelfer erhalten für ihren ehrenamtlichen Dienst am Wahltag 50 Euro.

Wo kann ich mich bei weiteren Fragen melden?

Unser Wahlamt ist unter Telefonnummer: 07425 25-113 erreichbar Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 14 bis 18 Uhr.

Sie können Ihre Fragen gerne auch per E-Mail an Frau Karwig richten: sabine.karwig(@)trossingen.de

Informationen für Bewerber/innen

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist läuft am Montag, 09. November 2020, 18.00 Uhr ab.

Die öffentliche Stellenausschreibung erfolgte am 02. Oktober 2020 und ist zu sehen auf unserer Homepage unter Stellenausschreibungen

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers/der Bewerberin ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf einem amtlichen Vordruck
  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers/der Bewerberin, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt
  • Unionsbürger/innen müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben.

In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen / Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben

Wählbarkeitsbescheinigung

Die Wählbarkeit wurde durch eine Bescheinigung der Gemeinde bestätigt, in deren Bereich der Bewerber/die Bewerberin die Hauptwohnung hat oder sich gewöhnlich aufhält.

Kandidatenvorstellung

Sollten es die Vorgaben der CoronaVO zulassen, wird die Kandidatenvorstellung am Samstag, 21. November 2020, 19.00 Uhr, in der Fritz-Kiehn-Halle stattfinden. Eine Anmeldung hierzu wird zwingend erforderlich sein. Genauere Informationen erhalten Sie zu gegebener Zeit hier auf der Homepage , den lokalen Zeitungen und im Trossinger Mitteilungsblatt.

Termine der öffentlichen Sitzungen des Gemeindewahlausschusses (GWA)

  • Montag, 09. November 2020, 18.00 Uhr

Gegenstand der Sitzung: Prüfung der Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl und Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen

  • Sonntag, 06. Dezember 2020, 19.00 Uhr

Gegenstand der Sitzung: Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses

  • Dienstag, 08. Dezember 2020, 18.00 Uhr

Gegenstand der Sitzung: Feststellung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses

http://www.trossingen.de//buerger-stadt/kommunalpolitik/wahlen/faq