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Stadt Trossingen (Druckversion)

Was ist ein Landkreis?
Manche Aufgaben sind für eine Gemeinde zu groß und übersteigen ihre Leistungsfähigkeit. Deshalb gehören fast alle baden-württembergischen Gemeinden einem Landkreis an, der diese Aufgaben für sie erledigt.
Der Landkreis hat im wesentlichen folgende Aufgaben:

  • die Abfallwirtschaft
  • der Bau und Betrieb von beruflichen Schulen und Sonderschulen,
  • die Sozialhilfe und die Jugendhilfe,
  • der Bau und Betrieb von Kreiskrankenhäusern und
  • der Bau und die Unterhaltung von Kreisstraßen

Was ist der Kreistag?
Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger. Die Mitgliederzahl richtet sich nach der Größe des Landkreises. Aktuell besteht der Kreistag für den Landkreis Tuttlingen bedingt durch Überhangmandate aus 47 Mitgliedern und dem Landrat.
 
Wer wählt den Kreistag?
Der Kreistag wird von allen wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises gewählt.

Wahlberechtigt ist

  • wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und
  • seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnt

Für die Wahl wird der Landkreis in Wahlkreise eingeteilt. Jede Wählerin und jeder Wähler wählt nur die Kreistagsmitglieder seines Wahlkreises.
 
Was entscheidet der Kreistag?
Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises. Er

  • wählt den Landrat / Landrätin (alle 8 Jahre)
  • stellt den Haushaltsplan (Etat) für den Landkreis auf und bestimmt, wie die eingenommenen Gelder ausgegeben werden,
  • beschließt über den Bau und Betrieb von Berufsschulen und der Kreiskrankenhäuser,
  • wählt die Chefärztinnen und Chefärzte für die Kreiskrankenhäuser,
  • beschließt über die Grundsätze der Abfallwirtschaft, über die Höhe der Müllgebühren und die Art der Entsorgung (Deponien, Müllverbrennung, ...),
  • beschließt über den Bau von Kreisstraßen und über die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse und Bahnen, Ringzug).

Wie wird der Kreistag gewählt?
Die Kreistagswahl findet zusammen mit der Gemeinderatswahl statt - im gleichen Wahllokal und zur selben Zeit. Die Wahlbenachrichtigung für die Gemeinderatswahl gilt auch für die Kreistagswahl.

Der Landkreis wird in 6 Wahlkreise eingeteilt. Jede größere Stadt oder mehrere kleine Gemeinden bilden einen Wahlkreis. Trossingen und Schura gehören zum Wahlkreis 5, zu dem auch Talheim, Durchhausen und Gunningen gehören. Für „unseren“ Wahlkreis sind 6 der 40 Kreisräte zu wählen.

Die Listen mit den Kandidatinnen und Kandidaten werden von den Parteien oder Wählervereinigungen für jeden Wahlkreis gesondert aufgestellt.

Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie im Wahlkreis Kreisräte zu wählen sind. Er kann mit seinen Stimmen Kandidaten aus allen Listen wählen - er kann jeder Kandidatin und jedem Kandidat eine, zwei oder drei Stimmen geben. Zusammen darf er aber nur so viele Stimmen abgeben, wie Kreisräte in seinem Wahlkreis zu wählen sind. In Trossingen sind dies insgesamt 6 Stimmen.

http://www.trossingen.de//buerger-stadt/kommunalpolitik/wahlen/kreistagswahl