Mitarbeiter
Hauptbereich
Frau Edith Bayer
stellv. Sachgebietsleitung Baurechtsamt
Baurechtsamt
Raum: 204
Telefonnummer
07425 25622
Faxnummer
07425 25159
E-Mail-Adresse
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Sprechzeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Zuständigkeit
Frau Bayer ist Mitarbeiterin im Baurechtsamt (Sachgebiet 190) und dem Dezernat I zugeordnet.
Sie ist für die Bauberatung, Baugenehmigungen, Kenntnisgabeverfahren, EEWärmegesetz des Bundes und das EWärmegesetz des Landes zuständig.
Des Weiteren ist sie für die Aufstellung und Änderungen von Bebauungsplänen verantwortlich. Hierzu gehört auch die Regelung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs.
Ebenso können Sie sich bei Frau Bayer über das Wohnraumförderprogramm informieren.
Leistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Abwasser entsorgen
- Baugenehmigung - Kenntnisgabeverfahren beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Vereinfachtes Verfahren beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bebauungsplan einsehen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Bundesgesetz) - Anforderungen für Neubauten nachweisen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Erschließungsbeiträge entrichten
- Flächennutzungsplan einsehen
- Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen
- Planfeststellungsverfahren zur Verkehrswegeplanung beantragen
- Umlegungsverfahren (Grundstückstausch) bekanntgeben
- Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen
- Wasseranschluss anmelden