Die Gaugerhütte im Naherholungsgebiet Gauger kann in der Regel für die Zeit vom 15. März bis 30. November des Jahres angemietet werden. Vom 01. Dezember bis zum 14. März ist die Gaugerhütte geschlossen. Wenn Frostgefahr besteht, kann die Hütte auch schon früher geschlossen werden.
Die Hütte kann von volljährigen Personen angemietet werden. Sie ist für Familienfeste, Vereinsfeste und Klassentreffen geeignet und bietet Platz für ca. 40 Personen. Toiletten sind vorhanden. Die Hütte kann beheizt werden.
Die Übergabe erfolgt am Miettag um 11:00 Uhr, Abnahme ist am Folgetag um 10:00 Uhr.
Es ist eine kleine Küche (jedoch ohne Herd) mit Kühlschrank eingerichtet. Besteck, Saftgläser, Kaffeegeschirr und Essteller sind vorhanden.
Die Grillstelle vor der Hütte besteht nicht mehr. Grillgeräte sollten deshalb selbst mitgebracht werden.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist eine Gestattung ("Schankerlaubnis") notwendig, die bei unserem Amt für öffentliche Ordnung erhältlich ist.
Für die Anmietung gelten folgende Mietsätze:
Miete für Einheimische: 125,00 € zuzüglich 125,00 € Kaution
Miete für Auswärtige: 150,00 € zuzüglich 125,00 € Kaution
Bei Trossinger Vereinen und Trossinger Schulklassen bezuschusst die Stadt Trossingen die Miete mit 50 %. Die Kaution ist jedoch in voller Höhe zu hinterlegen.
Benutzungsordnung für die Gaugerhütte