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Stadt Trossingen (Druckversion)

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - Grundsätzliches

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist Baden-Württembergs bedeutendstes Strukturentwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum. Mit seinen Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen bietet es den Kommunen ein attraktives Förderangebot zur Bewältigung aktueller struktureller Herausforderungen. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z. B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden. Projektträger und Zuwendungsempfänger können somit sowohl wir als Stadt, bzw. Gemeinde, als auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Können für unseren Ortsteil Schura Projekte für sämtliche Förderschwerpunkte beantragt werden, beschränkt sich die Möglichkeiten für Trossingen auf den gewerblichen Bereich. Die Lebensbereiche Wohnen und Gemeinschaft werden in Trossingen im Rahmen des noch bis 2024 laufenden Landessanierungsprogramms unterstützt. Aktuell betrifft dies den Bereich Löhrstraße / Lindenstraße / Schultheiß-Koch-Platz und die Erlebniswiese.

Förderschwerpunkte 2022

Innenentwicklung/Wohnen

Im Fokus stehen die Aktivierung innerörtlicher Potenziale durch Umnutzung leerstehender Gebäude, die Aufstockung von Gebäuden sowie die Nachverdichtung im Ortskern. Dies schließt auch Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind und einen entsprechenden Entwicklungsbedarf aufweisen. Förderfähig ist in diesen Bereichen auch die Schaffung von zeitgemäßen Wohnverhältnissen durch umfassende Modernisierung. Förderfähig sind sowohl durch den Antragsteller oder Verwandte ersten und zweiten Grades eigengenutzte Wohnungen als auch Mietwohnungen zur Fremdnutzung (nicht in Neubauten). Bauvorhaben im Bestand, die in der Gebäudeeinheit ausschließlich Mietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine Mietwohnung enthalten, sind auch möglich.

Innenentwicklung/Flächenaktivierung

Um den Bedarf an weiteren Neubaugebieten möglichst gering zu halten, wollen wir die Aktivierung innerörtlicher Flächen unterstützen. Im Rahmen des Programms werden Zwischenerwerb, Abbruch oder auch Neuordnung unterstützt. Nicht nur Kommunen können für diese Maßnahmen eine Förderung erhalten, auch bei Unternehmen oder Privatpersonen können beispielsweise Baureifmachungen gefördert werden.

Grundversorgung

Neben dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen hat der Förderschwerpunkt Grundversorgung weiterhin hohe Priorität. Projekte aus diesem Förderschwerpunkt erhalten einen Fördervorrang. Die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen ist und bleibt ein wichtiger Standortfaktor für den Ländlichen Raum. Grundversorgung ist die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen, aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs. Bei Gütern oder Dienstleistungen, die ihrer Art nach überwiegend regional, das heißt innerhalb eines Radius von 50 km von der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, angeboten oder erbracht werden, kann unterstellt werden, dass diese regelmäßig der Grundversorgung dienen. Dadurch soll die Existenz kleiner Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zur Sicherung der Grundversorgung unterstützt werden. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien, aber auch der lokale Handwerker sind wichtige Bausteine der Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte und Physiotherapeuten zählen.

Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen

Im Förderschwerpunkt Arbeiten sollen zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur kleine und mittlere Betriebe unterstützt werden. Für die innerörtliche Weiterentwicklung soll im Förderschwerpunkt Arbeiten die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern gefördert werden, zum Beispiel die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in das nahegelegene Gewerbegebiet. Die frei werdende innerörtliche Fläche kann dann anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zugeführt werden. Zur Unterstützung der Innen- und Ortskernentwicklung werden Gemeinschaftseinrichtungen unterstützt. Die Förderung konzentriert sich auf die Modernisierung und Anpassung von Bestandsgebäuden. Die Förderung von Rathäusern ist im Zusammenhang mit Anpassungsmaßnahmen und Restrukturierungen möglich.
 

Klimaschutz durch Förderzuschlag bei CO2-Speicherung

Bioökonomiebasierte Bauweisen werden vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen immer wichtiger und werden daher verstärkt gefördert. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe wie Holz in wesentlichen, neu entstehenden Gebäudeteilen wird der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht.

Ansprechpartner

Die Anträge für die Kernstadt Trossingen beschränken sich auf den gewerblichen Bereich und können hier gestellt werden:
Herrn
Florian Widmann
Wirtschaftsförderer
Christian-Messner-Straße 2 - 6
78647 Trossingen
Tel. 07425/9519365
florian.widmann@wohnbau-trossingen.de

Für den Ortsteil Schura können Anträge für sämtliche Fördertatbestände hier gestellt werden:
Herrn
Wolfgang Schoch
Ortsvorsteher Schura
Lange Straße 28
78647 Trossingen-Schura
Tel. 07425/6513
ortschaftsverwaltung@trossingen.de

http://www.trossingen.de//leben-wohnen/bauen-entwicklung/entwicklungsprogramm-laendlicher-raum-elr