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Kommunale Wärmeplanung: Stadt Trossingen

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Kommunale Wärmeplanung

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Der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und der Umstieg auf erneuerbare Energien ist eine zentrale Voraussetzung für das Erreichen der Klimaneutralität. Eine entscheidende Rolle spielt dabei der Wärmesektor – denn ein großer Teil des Energieverbrauchs entfällt auf die Wärmeversorgung von Gebäuden.

Die kommunale Wärmeplanung ist dabei nicht nur ein technisches Instrument, sondern ein strategischer Leitfaden für die zukünftige Energieversorgung unserer Stadt. Sie dient als Grundlage der gezielten Umsetzung von Maßnahmen, die den CO₂-Ausstoß senken und die lokale Energiewende voranbringen. Die kommunale Wärmeplanung trifft noch keine unmittelbaren Investitionsentscheidungen für einzelne Gebäude. Sie schafft vielmehr einen verlässlichen Orientierungsrahmen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Energieversorger.

Am 19.01.2026 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass die kommunale Wärmeplanung gemeinsam mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Trossingen umgesetzt werden soll. Grundlage der Planung sind das Wärmeplanungsgesetz des Bundes sowie das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg. Diese Gesetze verpflichten die Kommunen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung und geben den rechtlichen Rahmen vor.

Als nächster Schritt erfolgt die Ausschreibung der Wärmeplanung und die Beauftragung eines Fachbüros.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Bestandsanalyse: Es wird untersucht, wie hoch der aktuelle Wärmebedarf ist, welche Gebäude es gibt und wie die Energieversorgung bisher organisiert ist. Zudem wird prognostiziert, wie sich der Wärmebedarf künftig entwickeln könnte.

Potenzialanalyse: Es wird ermittelt, welche erneuerbaren Energien langfristig genutzt werden können und in welchem Umfang beispielsweise Abwärme sinnvoll eingesetzt werden könnte.

Zielszenarien für Wärmeversorgungsgebiete: Basierend auf dem zukünftigen Wärmebedarf und den verfügbaren Potenzialen werden Gebiete identifiziert, die sich für ein Wärmenetz eignen. Gebiete, in denen ein Wärmenetz nicht sinnvoll ist, werden für eine dezentrale Wärmeversorgung, beispielsweise mit Wärmepumpen, vorgesehen. Für Bereiche, in denen noch keine endgültige Entscheidung möglich ist, werden Prüfgebiete ausgewiesen.

Maßnahmenübersicht: Aus den Zielszenarien werden konkrete Maßnahmen abgeleitet, die entweder von der Stadt selbst oder in Zusammenarbeit mit anderen Partnern umgesetzt werden sollen.

Eignungsprüfung nach § 14 WPG und Ihre Bedeutung für die kommunale Wärmeplanung

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erfolgt eine Eignungsprüfung gemäß § 14 WPG um festzustellen, ob bestimmte Teilgebiete für die Versorgung durch Wärmenetze oder Wasserstoffnetze mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geeignet sind. Diese Prüfung findet in einer frühen Phase der Wärmeplanung statt. Resultiert aus der Prüfung keine Eignung, besteht die Option für diese Teilgebiete eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen.

Hat der kommunale Wärmeplan rechtliche Wirkung und wer ist für die Umsetzung zuständig?

Der kommunale Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument ohne rechtliche Verbindlichkeit.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer entstehen daraus keine Pflichten.
Die im Plan dargestellten Versorgungsarten – beispielsweise ein Wärmenetz oder eine dezentrale Wärmeversorgung – sind Empfehlungen und keine Vorgaben.
Es besteht also keine Verpflichtung, die vorgeschlagene Versorgungsart zu nutzen oder bestimmte Anlagen zu errichten.  Die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sind weiterhin für die individuelle Wärmeversorgung ihrer Gebäude verantwortlich. Die kommunale Wärmeplanung bietet Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig Orientierung darüber, welche Heizlösungen in ihrem Wohngebiet perspektivisch sinnvoll und wirtschaftlich sein können.

Auch Energieversorgungsunternehmen (z. B. die Stadtwerke) sind nicht verpflichtet, Wärmenetze oder Wärmeerzeugungsanlagen zu errichten oder zu betreiben.
Ob und in welchem Umfang entsprechende Projekte umgesetzt werden, hängt von der wirtschaftlichen Machbarkeit und der Nachfrage ab.