Hauptbereich
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.trossingen.de veröffentlichten Webseite der Stadtverwaltung Trossingen.
Als öffentliche Stelle im Rinne der Richtlinie (EU) 2016/ 2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten im Einklang mit §10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 04. Oktober 2021 bis 11. Oktober 2021 durchgeführten Selbstbewertung [BIT-V-Selbsttest 2.0].
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte
Einige Grafiken und Objekte enthalten keinen Alternativtext. Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften
Die Überschriften auf der Webseite sind im gängigen h-Format gekennzeichnet. Die Überschriften-Struktur auf der Webseite wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
9.1.3.3 Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar
Einige Verweise auf Seiteninhalte werden nur über die Angabe von sensorischen Merkmalen wie Farbe, Form, Größe oder Position dargestellt. Die Verweise werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
9.1.3.5 Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
Die Felder in den Online-Formularen (Beispiel: Kontaktformular) sind im Quellcode lediglich als Typ „Text“ gekennzeichnet. Bei einem Update soll die Funktionalität ergänzt werden.
9.1.4.1 Ohne Farben nutzbar
Bedienfelder/ Überschriften und Hervorhebungen sind teilweise nur durch ein Attribut (Farbe) gekennzeichnet. Die Anpassung erfolgt bei einer grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
9.1.4.10 Inhalte brechen um
Die Inhalte der Webseite brechen zwar um, jedoch ist ein horizontales Scrollen nicht möglich. Diese Einstellung ist systemseitig eingestellt und wird gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
Bedienelemente der Website haben zu wenig Kontrast. Die Anpassung erfolgt bei einer grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend
Einige Hervorhebungen und Überschriften der Website haben zu wenig Kontrast. Die Anpassung erfolgt bei einer grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
9.2.2.2 Bewegte Inhalte abschaltbar
Bewegte Inhalte der Webseite lassen sich mittels einer Schaltfläche abschalten, die Bewegung der Inhalte wird jedoch nach einer kurzen Wartezeit fortgesetzt. Diese Einstellung ist systemseitig eingestellt und wird gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte
Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
9.3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet
Die Seite enthält anderssprachige Wörter und Abschnitte, die nicht korrekt ausgezeichnet sind. Die Anpassung gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit wird zeitnah durchgeführt.
9.4.1.1 Korrekte Syntax
In der HTML-Struktur der Webseite liegen Syntax-Fehler vor, welche bei der nächsten Überarbeitung behoben werden.
PDF-Dateien
Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
Bildergalerien
Bei den Bildergalerien auf der Website werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
Leichte Sprache und Videos in Gebärdensprache
Auf die Videos und die Texte in Leichter Sprache und Gebärdensprache "Erklärung zur Barrierefreiheit, Vorstellung der Stadt und Navigation / Funktionsweise der Website“ wird aus Ressourcengründen verzichtet. Trossingen.de wird ständig weiterentwickelt und bestehende Mängel schrittweise behoben. Die kontinuierliche Anpassung der Inhalte in Leichter Sprache und insbesondere der Videos in Gebärdensprache stehen in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand gegenüber dem Nutzen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12. Oktober 2021 erstellt und zuletzt am 12. Oktober 2021 überprüft und aktualisiert. Die Erstellung der Erklärung erfolgte nach einer im Zeitraum vom 04. Oktober 2021 bis 11. Oktober 2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Digitalisierungsbeauftragte der Stadt Trossingen
Schultheiß-Koch-Platz 1
78647 Trossingen
Telefon: Telefonnummer: 07425-25205
E-Mail: digitalisierung(@)trossingen.de
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: Telefonnummer: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.