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Erklärung zur Barrierefreiheit: Stadt Trossingen

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Trossinger Stadtverwaltung
Trossinger Stadtverwaltung

Das Rathaus

Erklärung zur Barrierefreiheit

Hauptbereich

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.trossingen.de veröffentlichten Webseite der Stadtverwaltung Trossingen.

Als öffentliche Stelle im Rinne der Richtlinie (EU) 2016/ 2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten im Einklang mit §10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 10. Februar 2025 bis 14. Februar 2025 durchgeführten Selbstbewertung [BIT-V-Selbsttest 2.0].

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte

Einige Grafiken und Objekte enthalten keinen Alternativtext. Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften

Die Überschriften auf der Webseite sind im gängigen h-Format gekennzeichnet. Die Überschriften-Struktur auf der Webseite wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

9.1.3.3 Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar

Einige Verweise auf Seiteninhalte werden nur über die Angabe von sensorischen Merkmalen wie Farbe, Form, Größe oder Position dargestellt. Die Verweise werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

9.1.3.5 Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck

Die Felder in den Online-Formularen (Beispiel: Kontaktformular) sind im Quellcode lediglich als Typ „Text“ gekennzeichnet. Bei einem Update soll die Funktionalität ergänzt werden.

9.1.4.1 Ohne Farben nutzbar

Bedienfelder/ Überschriften und Hervorhebungen sind teilweise nur durch ein Attribut (Farbe) gekennzeichnet. Die Anpassung erfolgt bei einer grundlegenden Überarbeitung der Webseite.

9.1.4.10 Inhalte brechen um

Die Inhalte der Webseite brechen zwar um, jedoch ist ein horizontales Scrollen nicht möglich. Diese Einstellung ist systemseitig eingestellt und wird gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.  

9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend

Bedienelemente der Website haben zu wenig Kontrast. Die Anpassung erfolgt bei einer grundlegenden Überarbeitung der Webseite.

9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend

Einige Hervorhebungen und Überschriften der Website haben zu wenig Kontrast. Die Anpassung erfolgt bei einer grundlegenden Überarbeitung der Webseite.

9.2.2.2 Bewegte Inhalte abschaltbar

Bewegte Inhalte der Webseite lassen sich mittels einer Schaltfläche abschalten, die Bewegung der Inhalte wird jedoch nach einer kurzen Wartezeit fortgesetzt. Diese Einstellung ist systemseitig eingestellt und wird gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet. 

9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte

Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

9.3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet

Die Seite enthält anderssprachige Wörter und Abschnitte, die nicht korrekt ausgezeichnet sind. Die Anpassung gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit wird zeitnah durchgeführt.

9.4.1.1 Korrekte Syntax

In der HTML-Struktur der Webseite liegen Syntax-Fehler vor, welche bei der nächsten Überarbeitung behoben werden.

PDF-Dateien

Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Bildergalerien

Bei den Bildergalerien auf der Website werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

Leichte Sprache und Videos in Gebärdensprache

Auf die Videos und die Texte in Leichter Sprache und Gebärdensprache "Erklärung zur Barrierefreiheit, Vorstellung der Stadt und Navigation / Funktionsweise der Website“ wird aus Ressourcengründen verzichtet. Trossingen.de wird ständig weiterentwickelt und bestehende Mängel schrittweise behoben. Die kontinuierliche Anpassung der Inhalte in Leichter Sprache und insbesondere der Videos in Gebärdensprache stehen in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand gegenüber dem Nutzen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. Februar 2025 erstellt und zuletzt am 17. Februar 2025 überprüft und aktualisiert. Die Erstellung der Erklärung erfolgte nach einer im Zeitraum vom 10. Februar 2025 bis 14. Februar 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Digitalisierungsbeauftragte der Stadt Trossingen

Händelstraße 16

78647 Trossingen

Telefonnummer: 07425-25206

digitalisierung(@)trossingen.de

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

 

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

 

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefonnummer: 0711 123 39375
schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de/

 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.