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Naherholungsgebiet Gauger: Stadt Trossingen

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Naherholungsgebiet Gauger

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Das Naherholungsgebiet Gauger mit dem schön gelegenen Angelsee, den Spazier- und Radwegen sowie dem Wildgehege und dem Spielplatz für die Kleinsten, bietet Erholungsmöglichkeiten für die ganze Familie.

Die am Gaugersee gelegene Gaugerhütte kann für private Veranstaltungen angemietet werden.

Das Naherholungsgebiet ist über die Ernst-Haller-Straße (Straße Richtung Schura) - Lichtbachstraße - Flöschgasse erreichbar.

Informationen zur Anmietung der Gaugerhütte

Die Gaugerhütte im Naherholungsgebiet Gauger kann in der Regel für die Zeit vom 15. März bis 30. November des Jahres angemietet werden. Vom 01. Dezember bis zum 14. März ist die Gaugerhütte geschlossen. Wenn Frostgefahr besteht, kann die Hütte auch schon früher geschlossen werden.

Die Hütte kann von volljährigen Personen angemietet werden. Sie ist für Familienfeste, Vereinsfeste und Klassentreffen geeignet und bietet Platz für ca. 40 Personen. Toiletten sind vorhanden. Die Hütte kann beheizt werden.

Die Vermietung wird nur bis spätestens 3 Wochen vor Miettermin angenommen.

Die Übergabe erfolgt am Miettag um 11:00 Uhr, Abnahme ist am Folgetag um 10:00 Uhr.

Es ist eine kleine Küche (jedoch ohne Herd) mit Kühlschrank eingerichtet. Besteck, Saftgläser, Kaffeegeschirr und Essteller sind vorhanden.

Die Grillstelle vor der Hütte besteht nicht mehr. Grillgeräte sollten deshalb selbst mitgebracht werden.

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist eine Gestattung ("Schankerlaubnis") notwendig, die bei unserem Amt für öffentliche Ordnung erhältlich ist.

Für die Anmietung gelten folgende Mietsätze:

Miete für Einheimische: 125,00 € zuzüglich 125,00 € Kaution
Miete für Auswärtige: 150,00 € zuzüglich 125,00 € Kaution

Bei Trossinger Vereinen und Trossinger Schulklassen bezuschusst die Stadt Trossingen die Miete mit 50 %. Die Kaution ist jedoch in voller Höhe zu hinterlegen.

Benutzungsordnung für die Gaugerhütte PDF-Dokument79,48 KB27.04.2026

Informationen zum Angeln am Gaugersee

Gegen Vorlage des Fischereischeines können Angelkarten (Tageskarten oder Jahreskarten) von der Stadt für den Gaugersee erworben werden. Die Angelsaison dauert in der Regel vom 01. April bis 15. Oktober.
Die Tageszeiten zum Angeln sind für den Gaugersee aufgehoben. Es kann rund um die Uhr geangelt werden. Ein Nachtangelverbot besteht nicht mehr.

Die Tageskarten kosten 10,00 € und sind im Bürgerbüro (Marktplatz 5) erhältlich. Bei den Jahreskarten ist die Stückzahl begrenzt. Sie kosten für Einheimische 120,00 € bzw. für Auswärtige 180,00 € und sind ebenfalls im Bürgerbüro (Marktplatz 5) erhältlich.

Tages- und Jahreskarten können jeweils ab Ende März erworben werden. Der Termin für den Verkauf der Jahreskarten wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Beachten Sie bitte die Fischereibedingungen PDF-Dokument121,79 KB27.03.2023.