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Anmeldeverfahren / Vormerkung für einen Kinderbetreuungsplatz
- Die Anmeldung muss fristgerecht bis zum 15.03.2025 für das Kindergartenjahr 2025/26 (01.09.2025 bis 31.08.2026) erfolgen. Auch bei Zuzug nach Trossingen.
- In den Trossinger Einrichtungen werden Kinder mit Wohnsitz Trossingen/ Schura aufgenommen. Ausnahmen können gemacht werden, wenn genügend Plätze vorhanden sind.
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Onlineportal mykitaVM. Zusätzlich zu der Wunscheinrichtung Prio 1 sollten zwei weitere Alternativeinrichtungen angegeben werden.
- Wohnortänderungen / Wegzug müssen der Einrichtung und der Verwaltung schriftlich mitgeteilt werden. Bei Wegzug aus Trossingen erlischt der Anspruch.
Eine erteilte Zusage für einen Krippen- oder Kindergartenplatz muss immer mit einer unterschriebenen Platzannahme (Rückantwort zur Zusage) von den Eltern, an die Verwaltung Stadt Trossingen Frau Waidick zurück geschickt werden. Erfolgt keine Rückmeldung, wird das Kind für das laufende und kommende Kita-Jahr nicht mehr berücksichtigt. Kinder die keine Platzzusage bekommen, bleiben auf der Warteliste und werden im Nachrückverfahren vergeben.
Unter dem Link:
https://mykitavm.trinuts.de/trossingen/mykitavm2/index/
melden Sie ihr Kind für einen Betreuungsplatz in einer Trossinger Einrichtung an. Hier bekommen Sie auch Informationen über Kindereinrichtungen mit Angeboten, Betreuungszeiten und AnsprechpartnerInnen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer. Hier finden Sie die Anleitung für die online- Vormerkung.
Ihre Online- Vormerkung ersetzt nicht die verbindliche Anmeldung. Die Prio 1- Einrichtung setzt sich mit Ihnen in Verbindung und erst nach dem Erstgespräch kommt es zu einer verbindlichen Vormerkung.
Platzvergabe
Die Platzvergabe erfolgt nach dem Anmeldestichtag 15.03.2025.
Die Verwaltung und die Einrichtungen versuchen gemeinsam nach den Wünschen und Erfodernissen aller Familien, der Platzvergabe gerecht zu werden. Leider ist es nicht immer möglich, einen Platz in der von Ihnen gewünschten Einrichtung zu garantieren.
Das Verfahren erfolgt in mehreren zeitlichen Phasen. Beginnend mit der Platzvergabe von Prio 1 (Wunscheinrichtung). Bei nicht ausreichenden Plätzen in Prio 1, erfolgt eine weitere Vergabe der Prio 2 oder Prio 3, nach den Platzvergabekriterien für das Kinder- gartenjahr 2025/26.