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Familienpass: Stadt Trossingen

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Familienpass

Hauptbereich

Familienpass der Stadt Trossingen

Der Trossinger Familienpass ermöglicht Familien und ihren Kindern sowie Einzelpersonen die Teilnahme an Trossinger Angeboten, die ansonsten aufgrund der finanziellen Situation unter Umständen nicht möglich wäre.

Das Bürgerbüro der Stadt Trossingen nimmt während der Öffnungszeiten die Anträge zum Familienpass entgegen.

Der Familienpass gilt für das laufende Kalenderjahr. Er muss jährlich im laufenden Kalenderjahr neu beantragt werden. Der Familienpass ist unverzüglich zurück zu geben, wenn die Familie von Trossingen wegzieht. Familienpässe sind nicht übertragbar. Zur Prüfung des begünstigten Personenkreises kann von der Verwaltung bzw. vom Personal der jeweiligen Einrichtung die Vorlage eines Ausweises verlangt werden.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Einen Familienpass können auf Antrag erhalten:

1.   Anspruchsberechtigt sind derzeit Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit einem oder mehreren kindergeldberechtigten Kind(ern) sofern sie

·    in häuslichen Gemeinschaften leben und
·    ihren Hauptwohnsitz in Trossingen haben und
·    die Einkommensgrenzen nicht überschreiten

Außerdem Familien und Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung mindestens 50) oder einem ständig pflegebedürftigen Familienangehörigen im gleichen Haushalt, sofern das Pflegegeld nach sozialgesetzlichen Bestimmungen gewährt wird (unabhängig vom Familieneinkommen).“

2.   Die Einkommensgrenze orientiet sich nach dem Bruttoeinkommen des Vorjahres.

Familien und eheähnliche Gemeinschaften

  • mit einem Kind bis 31.500,00 €
  • mit zwei Kindern bis 36.500,00 €
  • mit drei Kindern bis 41.500,00 €
  • mit vier Kindern bis 46.500,00 €

Alleinerziehende

  • mit einem Kind bis 26.500,00 €
  • mit zwei Kindern bis 31.500,00 €
  • mit drei Kindern bis 36.500,00 €
  • mit vier Kindern bis 41.500,00 €

Für jedes weitere Kind werden 5.000,00 €  hinzugerechnet.

Als Einkommen gelten alle positiven Einkünfte (brutto, ohne Kinder-, Eltern-, Erziehungs- und Pflegegeld nach sozialgesetzlichen Bestimmungen) der im Haushalt lebenden Ehegatten bzw. Lebensgefährten oder auch mitverdienenden Kindern. Ausgaben egal welcher Art werden nicht berücksichtigt!

Welche Unterlagen sind zur Antragsstellung für den Familienpass mitzubringen?

Der Familienpass wird nur auf Antrag gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise ausgestellt.

Nachweis des Bruttoeinkommens

  • Gehaltsabrechnungen aller arbeitenden Familienmitglieder des Vorjahres lückenlos. Bei gleichem Arbeitgeber im ganzen Kalenderjahr reicht die Dezemberabrechnung aus. Mini-Job-Abrechnungen (z. B. Zeitungen austragen) werden auch benötigt.
  • Bei Selbstständigen: Steuerbescheid des Vorjahres, (oder ggf. auch Bescheinigung des Steuerberaters)
  • Sozialgeld- oder Arbeitslosengeldbescheid (z.B. Wohngeld)
  • Evtl. Ausbildungsverträge mit Lohnbescheinigung/-abrechnung aller Kinder
  • Rentenbescheide (z. B. Witwenrentenbescheid, Halbweisenrentenbescheid)
  • Bei Mieteinkünften alle Mietverträge
  • Unterhaltszahlungen

Berechnungsgrundlage ist grundsätzlich das Einkommen des vergangenen Jahres. Ist das laufende Einkommen niedriger (z. B. durch Arbeitslosigkeit), kann dies zu Grunde gelegt werden.

Welche Vergünstigungen werden gewährt?

  • Besuch im Naturbad Troase je Eintritt 0,50 € Ermäßigung (entspricht bei 10er-Karten 5,00 €/bei 30er-Karten 15,00 € Ermäßigung)
  • Kostenlose Leseausweise in der Stadtbücherei
  • Ein kostenloser Familieneintritt in das Museum Auberlehaus
  • Ein kostenloser Familieneintritt in das Deutsche Harmonikamuseum
  • Ein kostenloser Familienbesuch einer städtischen Veranstaltung im Konzerthaus
  • Nachlass Elternbeiträge für Kinderbetreuung 35 %
  • Nachlass Unterrichtsgebühren in der Musikschule 20 %