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Familienpass der Stadt Trossingen
Der Trossinger Familienpass ermöglicht Familien und ihren Kindern sowie Einzelpersonen die Teilnahme an Trossinger Angeboten, die ansonsten aufgrund der finanziellen Situation unter Umständen nicht möglich wäre.
Das Bürgerbüro der Stadt Trossingen nimmt während der Öffnungszeiten die Anträge zum Familienpass entgegen.
Der Familienpass gilt für das laufende Kalenderjahr. Er muss jährlich im laufenden Kalenderjahr neu beantragt werden. Der Familienpass ist unverzüglich zurück zu geben, wenn die Familie von Trossingen wegzieht. Familienpässe sind nicht übertragbar. Zur Prüfung des begünstigten Personenkreises kann von der Verwaltung bzw. vom Personal der jeweiligen Einrichtung die Vorlage eines Ausweises verlangt werden.