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Landtagswahl: Stadt Trossingen

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Trossinger Stadtverwaltung
Das Rathaus
Landtagswahl

Hauptbereich

Am Sonntag, 14. März 2021 fand in Baden-Württemberg die letzte Landtagswahl statt.

Ergebnisse der Landtagswahl 2021

Hier können Sie hier die Ergebnisse aus dem Wahlkreis 55 Tuttlingen-Donaueschingen einsehen

Repräsentative Wahlstatistik im Urnenwahlbezirk 4 (Kellenbachschule) bei der Landtagswahl am 14. März 2021

Bei der Landtagswahl am 14. März 2021 wurde das Urnenwahllokal Wahlbezirk 4, Kellenbachschule Schura, durch ein Zufallsprinzip für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Diese Statistik ist eine Stichprobenerhebung, die Informationen über die Wahlberechtigten, die Wähler/innen, die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen liefert.

Für Sie bedeutet das, dass Sie bereits auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eine Buchstabenkennzeichnung hatten und auch im Urnenwahllokal einen mit diesem Buchstaben gekennzeichneten Stimmzettel erhalten.

Im Wahllokal erhalten Sie einen Flyer, der Sie über die Wahlstatistik informiert. Wenn Sie sich vorab schon informieren möchten ist das möglich unter www.statistik-bw.de

Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Deshalb lässt keine Wahlstatistik Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu!

Alle Infos rund um die Landtagswahl

Am Sonntag, 14. März 2021 fand in Baden-​Württemberg die Landtagswahl statt. Gewählt wurde in 70 Wahlkreisen nach Wahlvorschlägen von Parteien oder von Wahlberechtigten für Einzelbewerber.

Das baden‑württembergische Landtagswahlsystem ist ein Mischsystem, in dem Elemente der Verhältniswahl und der Mehrheitswahl verbunden sind. Die Erstmandate werden durch Mehrheitswahl in den 70 Wahlkreisen und die Zweitmandate (Regelzahl: 50) über Verhältnisrechnungen auf der Ebene des Landes und der vier Regierungsbezirke vergeben. Das Landtagswahlsystem ist durch starke Persönlichkeitswahlelemente gekennzeichnet (70 von mindestens 120 Mandaten werden durch Direktwahl vergeben; auf Landeslisten wird verzichtet).

Zu wählen sind mindestens 120 Abgeordnete. Landeslisten gibt es in Baden‑Württemberg nicht. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Wer darf wählen?

Bei der Landtagswahl sind alle Bürgerinnen und Bürger Baden-​Württembergs wahlberechtigt, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-​) Wohnsitz in Baden-​Württemberg haben,
  • nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.

Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist , dass der Zuzug in das Wahlgebiet Baden-​Württemberg spätestens am 14. Dezember 2020 erfolgt ist.

Nach einer Änderung des Landtagswahlrechts im Herbst 2020 sind nun auch Menschen mit Behinderung wahlberechtigt, die unter Vollbetreuung stehen.

Terminplan für die Landtagswahl

Bis 31.01.2021

Eintragung ins Wählerverzeichnis von Amts wegen

01.02.2021 - 21.02.2021

Eintragung ins Wählerverzeichnis auf Antrag

Spätestens 21.02.2021

Zustellung der Wahlbenachrichtigung

22.02.2021 - 26.02.2021

Öffentliche Auslegung des Wählerverzeichnisses, Möglichkeit des Einspruchs

12.03.2021, 18.00 Uhr

Letzter Tag für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen beim Wahlamt, Sabine Karwig, Tel. 07425/25113

13.03.2021

Bis spätestens 12.00 Uhr Ersatzausstellung nicht zugegangener Briefwahlunterlagen im Wahlamt, Sabine Karwig, Tel. 07425/25113

14.03.2021

Wahltag

8.00 - 18.00 Uhr

Stimmabgabe in den Wahllokalen

Bis 15.00 Uhr

Ausstellung von Wahlscheinen im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung im Wahlamt, Sabine Karwig, Tel. 07425/25113

Bis 18.00 Uhr

Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe beim Wahlamt

18.00 Uhr

Ende der Stimmabgabe
Beginn der Ergebnisermittlung Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses und des im Wahlkreis gewählten Bewerbers durch den Kreiswahlausschuss.

Bis spätestens 21.02.2021 sollten die Wahlbenachrichtigungen zugestellt worden sein. Falls Sie keine erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Wahlamt, Sabine Karwig,  Telefonnummer: 07425 25-113 oder per E-mail an wahlamt(@)trossingen.de

Wie und wo kann ich meine Briefwahlunterlagen beantragen?

Online
Bis zum 11.03.2021, 12.00 Uhr, können Sie bequem über ein Online-​Formular Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Klicken Sie hier auf Internetwahlscheinantrag und Sie werden dann zum Formular weitergeleitet.


Per Post über die Wahlbenachrichtigung
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch mit dem Antragsformular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Schicken Sie uns Ihre Wahlbenachrichtigung mit ausgefülltem Formular – Unterschrift nicht vergessen – per Post zu. Alternativ können Sie diese natürlich auch in den Briefkasten am Haupteingang des Trossinger Rathauses einwerfen.


Persönlich beantragen – direkt wählen
Vom 10.02.2021 bis 12.03.2021, 18.00 Uhr, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Rathaus Trossingen abholen. Bitte rufen Sie vorher unter Telefonnummer: 07425 25-113 an oder kommen Sie direkt zum Bürgerbüro und melden sich dort.


Bitte beachten Sie, dass die Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss, wenn Sie Unterlagen für andere Personen abholen möchten.
Briefwahlunterlagen können leider nicht telefonisch beantragt werden.

Wie lange dauert die Zustellung?

Die Zustellung erfolgt über südmail. Sie kann 2 bis 3 Tage in Anspruch nehmen.

Wann müssen die Unterlagen wieder bei der Stadtverwaltung eingegangen sein?

Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 14.03.2021, 18.00 Uhr bei der Stadt Trossingen, Schultheiß-Koch-Platz 1, 78647 Trossingen eingegangen sein, damit sie bei der Auszählung berücksichtigt werden können.

Wahlbriefe, die per Post versendet werden, sollten so rechtzeitig aufgegeben werden, dass sie bis Samstag, 13. März, zugestellt werden können. Alle Briefe, die am Samstag in den Briefzentren eingehen, werden erst am Montag zugestellt und können bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht berücksichtigt werden.

Kandidaten im Wahlkreis 55 Tuttlingen-Donaueschingen

Partei

Kandidat; Wohnort

GRÜNE

Metzger, Jens Michael; Tuttlingen

CDU

Wolf, Guido; Tuttlingen

AfD

Klos, Rüdiger; Tuttlingen

SPD

Treublut, Christine; Tuttlingen

FDP

Reith, Niko; Donaueschingen

DIE LINKE

Polster, Philipp; Villingen-​Schwenningen

ÖDP

Kamphenkel, Michael; Donaueschingen

FREIE WÄHLER

Wallschläger, Kurt; Hüfingen

dieBasis

Berger, Michael; Allensbach

KlimalisteBW

Schlegel, Irmela; Freiburg im Breisgau

W2020

Kajganić, Davor; Tuttlingen

Volt

Fidler, Nele; Konstanz

Sitzverteilung im Landtag

Das baden‑württembergische Landtagswahlsystem ist ein Mischsystem, in dem Elemente der Verhältniswahl und der Mehrheitswahl verbunden sind. Die Erstmandate werden durch Mehrheitswahl in den 70 Wahlkreisen und die Zweitmandate (Regelzahl: 50) über Verhältnisrechnungen auf der Ebene des Landes und der vier Regierungsbezirke vergeben. Das Landtagswahlsystem ist durch starke Persönlichkeitswahlelemente gekennzeichnet (70 von mindestens 120 Mandaten werden durch Direktwahl vergeben; auf Landeslisten wird verzichtet).

1. Verteilung der Sitze auf die Parteien

Zunächst wird ermittelt, wie viele Stimmen die an der Wahl teilnehmenden Parteien im gesamten Land erhalten haben (Gesamtstimmenzahlen). Die 120 Abgeordnetensitze des Landtags (Regelzahl) werden auf die Parteien im Verhältnis der von ihnen erreichten Gesamtstimmenzahlen nach dem Höchstzahlverfahren (Sainte-​Laguë/Schepers) verteilt. Parteien, die weniger als 5 % der im Land abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben, bleiben bei der Sitzverteilung unberücksichtigt.

2. Verteilung der Sitze der Parteien auf die Regierungsbezirke

Die einer Partei landesweit zustehenden Sitze werden im Verhältnis der von ihr in den Regierungsbezirken erreichten Stimmenzahlen auf die Regierungsbezirke unterverteilt. Hierbei wird wiederum das Höchstzahlverfahren nach Sainte-​Laguë/Schepers angewandt. Dies geschieht für alle Parteien, die an der Sitzverteilung teilnehmen.

3. Verteilung der Sitze auf die Bewerber

​Erstmandate

Im Wahlkreis ist gewählt, wer die meisten Stimmen erreicht hat (Erstmandate). Auf diese Weise werden 70 der 120 Sitze vergeben. 

Zweitmandate

In dem Verfahren nach Nummer 1 und 2 ist ermittelt worden, wie viele Sitze den einzelnen Parteien in den Regierungsbezirken jeweils zustehen. Darauf werden die Erstmandate, die die Partei im Regierungsbezirk erreicht hat, angerechnet. Die restlichen der Partei danach noch zustehenden Sitze werden denjenigen Bewerbern der Partei zugeteilt, die im Regierungsbezirk die höchsten prozentualen Stimmenanteile erreicht haben und bisher noch nicht berücksichtigt sind. Auf diese Weise werden 50 weitere Sitze vergeben (Zweitmandate).

4. Überhangmandate

Eine Partei kann in einem Regierungsbezirk mehr Erstmandate erreichen, als ihr nach der Verhältnisrechnung (Nrn. 1 und 2) zustehen (Überhangmandate). Diese Mandate bleiben der Partei erhalten. Überhangmandate sind also stets Erstmandate.

5. Verhältnisausgleich, Ausgleichsmandate

Hat eine Partei in einem Regierungsbezirk Überhangmandate erworben (also mehr Mandate, als ihr dort nach ihrem Stimmenanteil eigentlich zustehen), findet in dem betreffenden Regierungsbezirk ein Ausgleich im Verhältnis zu den anderen Parteien statt (Verhältnisausgleich). Dazu wird eine Verhältnisrechnung nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-​Laguë/Schepers im Regierungsbezirk durchgeführt; die Basis der Rechnung bilden die Stimmenzahlen, die die einzelnen Parteien in dem Regierungsbezirk erreicht haben. Die Verhältnisrechnung wird so lange fortgesetzt, bis der Partei das Überhangmandat auch nach diesem Verfahren zusteht. Dabei kann sich ergeben, dass den anderen Parteien zuvor weitere Sitze zuzuteilen sind (Ausgleichsmandate). Ob tatsächlich Ausgleichsmandate entstehen, hängt von den Stimmenzahlen der einzelnen Parteien im Regierungsbezirk ab. 

Die Ausgleichsmandate werden an die Bewerber der betreffenden Partei vergeben, die in dem Regierungsbezirk die höchsten prozentualen Stimmenanteile erreicht haben und bisher noch nicht berücksichtigt sind. Ausgleichsmandate sind Zweitmandate.

Durch Überhangmandate und Ausgleichsmandate kann sich die Gesamtzahl der Abgeordneten über 120 hinaus erhöhen. Der derzeitige 16. Landtag von Baden-​Württemberg besteht aus 143 Mitgliedern.

6. Nachrücken

Scheidet ein gewählter Bewerber aus dem Landtag aus, rückt der Ersatzbewerber der Partei in dem betreffenden Wahlkreis nach. Ist in dem Wahlkreis kein Ersatzbewerber der Partei vorhanden, so rückt der nach dem prozentualen Stimmenanteil nächste noch nicht berücksichtigte Bewerber dieser Partei in dem Regierungsbezirk nach; haben alle Bewerber dieser Partei im Regierungsbezirk bereits ein Mandat, rückt der nächste noch nicht berücksichtigte Ersatzbewerber dieser Partei im Regierungsbezirk nach.

Bekanntmachungen und Hinweise zur Wahl

Landeszentrale für politische Bildung

Hier finden Sie allgemeine Infos zu den Landtagswahlen in Baden-Württemberg